Rechtsprechung
LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 83/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG); Tatbestandsmerkmale einer Arbeitslosigkeit; Erfordernis der Erfüllung einer Anwartschaftszeit; Beitragspflichtige Personen; Begriff des entgeltlichen ...
Verfahrensgang
- SG Dresden, 12.05.1999 - S 3 AL 148/97
- LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 83/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung
Auszug aus LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 83/99
Dies richtet sich nach den Grundsätzen, die Lehre und Rechtsprechung zum Begriff des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung entwickelt haben (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11, BSGE 3, 30, 39;… BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90).Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederuung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 mwN).
Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht grundsätzlich nicht engegen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 mwN).
Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39f.; 17, 1, 4f.; 74, 275, 278f.).
- BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe - …
Auszug aus LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 83/99
Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39f.; 17, 1, 4f.; 74, 275, 278f.). - BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 120/95
Arbeitsförderung; Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld
Auszug aus LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 83/99
Es gilt nicht der Rechtssatz, daß eine untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme einer beitragspflichtigen Beschäftigung ausschließt (BSG, Urt. v. 12.09.1996, Az.: 7 RAr 120/95). - BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und …
Auszug aus LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 83/99
Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39f.; 17, 1, 4f.; 74, 275, 278f.).